2. Finanzielle Hilfen des Staates, Wohnungsbauförderung 9
2. FINANZIELLE HILFEN DES STAATES,
WOHNUNGSBAUFÖRDERUNG
Für den Wohnungsbau können Sie bei Erfüllung bestimmter
Voraussetzungen staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen.
Eigenheimförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit öffentlichen Mitteln
(Darlehen) den Bau und den Ersterwerb von Eigenheimen und
von selbstgenutzten Eigentumswohnungen sowie den Erwerb
vorhandenen Wohnraums. Voraussetzung ist, dass zu Ihrem
Haushalt mindestens ein Kind oder aber eine schwerbehinderte
Person gehört. Ob öffentliche Mittel gewährt werden können,
hängt sowohl von der Höhe der Einkommen aller Haushaltsangehörigen
als auch davon ab, ob die Kosten für das Eigenheim
oder die Eigentumswohnung aufgebracht werden können. Da
sich die Förderbestimmungen in der Regel jährlich ändern, wird
hier auf die Angabe von Einkommensgrenzen und Darlehenshöhen
verzichtet. Sofern Sie über einen Internetanschluss verfügen,
können Sie hierüber Einzelheiten unter www.nrwbank.de
abrufen.
Es dürfen grundsätzlich vor der Bewilligung, mit Ausnahme von
Grunderwerb und Planung, keinerlei vertragliche Verpflichtungen
eingegangen werden. Beim Erwerb einer gebrauchten Immobilie
ist der Förderantrag vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages
unter Beifügung eines Entwurfs des Kaufvertrages bei der Bewilligungsbehörde
einzureichen.
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