Bei Grundstücken mit vorhandener Bebauung darf durch die
Teilung kein bauordnungsrechtlich unzulässiger Zustand (z. B.
fehlende Abstandsfläche für das vorhandene Gebäude) entstehen.
Deswegen ist die Teilung bebauter Grundstücke genehmigungspflichtig.
Die Teilungsgenehmigung ist beim Bauamt der
Stadt Löhne zu beantragen. Für unbebaute Grundstücke ist eine
Teilungsgenehmigung nicht erforderlich. Im Geltungsbereich eines
26 5. Bauaufsichtliche Verfahren
Bebauungsplanes dürfen durch die Teilung aber keine Verhältnisse
entstehen, die den Festsetzungen des Planes widersprechen.
Baulasten
Grundstücke sind manchmal ungünstig geschnitten, zu klein oder
ohne Zufahrtsmöglichkeit. Daraus ergeben sich Probleme, das
Wunschhaus entsprechend den gesetzlichen Vorschriften unterzubringen.
Vielfach kann durch Übernahme einer Baulast auf dem
Nachbargrundstück abgeholfen werden.
Eine Baulast ist eine Verpflichtung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde,
mit der der Grundstückseigentümer erklärt, auf seinem
Grundstück etwas zu Gunsten des Nachbargrundstücks zu tun, zu
dulden oder zu unterlassen, wozu er rein rechtlich nicht verpflichtet
wäre. Dies kann z. B. die Übernahme einer ansonsten nicht
unterzubringenden Abstandsfläche, die Erlaubnis einer Überfahrt
oder der Durchleitung einer Entwässerungsleitung sein.
Durch Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht
der Stadt Löhne wird die Baulast öffentlich-rechtlich wirksam.
Sie bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Löschung ist möglich,