2. Finanzielle Hilfen des Staates, Wohnungsbauförderung 11
Bewilligungsbehörde ist der Kreis Herford. Dort steht Ihnen
im Amt Umwelt, Planen und Bauen, Wohnungsbauförderung
folgender Mitarbeiter zu genaueren Auskünften gerne zur
Verfügung:
Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
Herr Prüßmeier, Tel. 05221/13-2500
Mietwohnungsbau
Die Schaffung preisgünstiger Mietwohnungen durch Neubau
bzw. Um- und Ausbau wird unter bestimmten Voraussetzungen
mit öffentlichen Darlehen gefördert.
Derartige Mietwohnungen gelten als Sozialwohnungen und
verpflichten den Eigentümer, nur an Personen zu vermieten, die
im Besitz einer gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung sind.
Zudem besteht für diese Wohnungen eine Mietpreisbindung,
was bedeutet, dass keine höhere als die sogenannte Kostenmiete
(Miete ohne Betriebskosten) erhoben werden darf.
Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten bei der Schaffung von
Mietwohnungen erhalten Sie beim Kreis Herford unter folgender
Telefonnummer:
Kreis Herford, Wohnungsbauförderung
Herr Petring, Tel. 05221/13-2502
Modernisierung, Energiesparmaßnahmen,
barrierefreies Wohnen
Verschiedene Fördermittelgeber unterstützen die Baumodernisierung
und die Berücksichtigung von Energiesparmaßnahmen mit
zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Wenn Sie beabsichtigen,
Ihr Haus energietechnisch auf den neuesten Stand zu bringen,
sollten Sie sich nach entsprechenden Fördermöglichkeiten erkundigen.
Auch Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen für ältere und
pflegebedürftige Menschen sind förderungsfähig.
Da die Förderprogramme laufend verändert werden, sollten Sie
unbedingt aktuelle Informationen einholen!
Kreis Herford, Wohnungsbauförderung
Herr Petring, Tel. 05221/13-2502
Stadt Löhne, Sozialamt
Herr Ostrau, Tel. 05732/100-292
Stadt Löhne, Immobilienwirtschaft – Energieberatung
Frau Konieczny, Tel. 05732/100-384