4. Die Erschließung 19
4. DIE ERSCHLIESSUNG
Sicherung der Erschließung und
Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Eine gesicherte Erschließung ist in jedem Fall Grundvoraussetzung
für die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Ein Grundstück ist
„erschlossen“, wenn es mindestens über eine öffentliche Straße
erreichbar, die Energie- und Wasserversorgung gesichert und für
die Abwasserbeseitigung gesorgt ist.
Die Herstellung der Erschließung ist Aufgabe der Gemeinde, diese
kann die Erschließung aber über einen Erschließungsvertrag auch
auf Dritte (z. B. Bauträger) übertragen.
Zur Finanzierung der Erschließung erhebt die Gemeinde Erschließungs
bzw. Straßenausbaubeiträge für Wege, Straßen und
Plätze, Parkflächen und Grünanlagen, aber auch für Anlagen
zum Schutz der Baugebiete, wie z. B. Lärmschutzwälle. Sofern ein
Erschließungsvertrag nichts anderes bestimmt, übernehmen die
Eigentümer im Baugebiet bis zu 90 % der Kosten für die Herstellung
dieser Anlagen, die Stadt Löhne trägt mindestens 10 % des
beitragsfähigen Erschließungsaufwandes.
Bei der Stadt Löhne sind die Wirtschaftsbetriebe Löhne, Sonnenbrink
2–4, 32584 Löhne und hier der Geschäftsbereich 08 –
Straßen – zuständig für die Bearbeitung dieser Beitragsangelegenheiten
und die Abwicklung von Erschließungsverträgen.
Wirtschaftsbetriebe Löhne
Herr Krahe, Tel. 05732/975-283
Frau Kammerlander, Tel. 05732/975-281