3. Das Baugrundstück 17
Grundstückskauf – Was ist zu beachten?
Angesprochen wurde bereits, dass beim Kauf eines Grundstücks
die grundsätzliche Bebaubarkeit unbedingt geklärt sein sollte.
Weiterhin sollten Sie sich fragen, ob Sie auf diesem Baugrundstück
auch tatsächlich Ihre ganz speziellen Vorstellungen vom
eigenen Heim realisieren können – oder ob möglicherweise Festsetzungen
eines Bebauungsplanes oder das Gebot des Einfügens
im unbeplanten Innenbereich Ihren Plänen entgegenstehen. Nicht
jedes Bauvorhaben ist an jedem Standort genehmigungsfähig.
Überlegen Sie genau! Die meisten Menschen bauen nur einmal
in ihrem Leben – der Kauf eines neuen Autos wird aber häufig
wesentlich kritischer angegangen als der Erwerb einer Immobilie.
Was Ihnen persönlich für Ihren künftigen Wohnstandort und das
Umfeld wichtig erscheint, müssen Sie selbst entscheiden – hier
nur beispielhaft einige Hinweise:
nn Anbindung an das Verkehrsnetz, insbesondere auch an den
öffentlichen Personennahverkehr
nn gute Infrastruktur, insbesondere ärztliche Versorgung, kirchliche
und soziale Einrichtungen, Geschäfte, Banken in angemessener
Nähe. Für Familien mit Kindern besonders wichtig:
Kindergärten, Kinderspielplätze und Schulen sollten in der
Nähe sein
nn Freizeit- und Sportmöglichkeiten in der Umgebung
nn äußere Gestaltung und Gesamtcharakter des Wohngebietes
nn die landschaftliche Lage
nn Emissionen verursachende Einrichtungen (Gewerbebetriebe,
Straßen, Eisenbahn) in der Nähe oder geplant.
Über vorhandene Einrichtungen und benachbarte mögliche
Störungsquellen können Sie sich am besten durch eine Besichtigung
des Grundstücks – auch zu unterschiedlichen Tageszeiten –
Klarheit verschaffen. Welche städtebaulichen Planungen in Ihrem
künftigen Wohnumfeld zu erwarten sind, erfahren Sie im Amt
für Stadtentwicklung. Informationen darüber, ob Sie in nächster
Zeit mit Beiträgen für den Ausbau oder die Sanierung der Straße
rechnen müssen, erhalten Sie bei den Wirtschaftsbetrieben Löhne
(siehe Seite 53).
Die Preise für Bauland schwanken je nach Lage im Stadtgebiet
recht stark. Zum Preisvergleich können daher nur die Werte
ähnlich gelegener Grundstücke herangezogen werden. Einen
ersten Überblick vermittelt die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses
beim Kreis Herford. In der Bodenrichtwertkarte, die
Sie auch im Amt für Stadtentwicklung der Stadt Löhne einsehen
können, ist diese Sammlung räumlich dargestellt. Je nach Marktlage
kann es allerdings auch deutliche Abweichungen von den
Bodenrichtwerten geben.
Informieren können Sie sich über die Bodenrichtwerte beim
Kreis Herford, Gutachterausschuss:
Herr Ziebe, Tel. 05221/13-2506 und unter www.boris.nrw.de
Der Kauf eines Grundstücks erfolgt durch einen notariellen
Kaufvertrag. Lassen Sie sich im Zweifelsfall die Eigenschaft des
Grundstücks als Baugrundstück im Kaufvertrag bestätigen. Sofern
Zweifel bestehen, dass die von Ihnen gewünschte Bebauung auf
dem Grundstück möglich ist, Sie sich aber aus zeitlichen Gründen
(weil Sie vielleicht befürchten, dass ein anderer das Grundstück
kaufen könnte) das Grundstück dennoch sichern wollen, versuchen
Sie, eine Rücktrittsklausel zu vereinbaren für den Fall, dass
die von Ihnen gewünschte Bebauung nicht möglich ist. Die hiermit
verbundenen Kosten werden allerdings Sie tragen müssen.
Wenn Sie einen notariellen Kaufvertrag abgeschlossen haben,
sind Sie noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Eigentümer
werden Sie erst durch Eintragung in das Grundbuch. Zwischen
Vertragsabschluss und Grundbucheintragung vergehen regelmäßig
mehrere Wochen, oft sogar Monate. Für diesen Zeitraum
können Sie Ihren Anspruch auf Übertragung des Eigentums durch
Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch sichern lassen. Da
diese Eintragung kostenpflichtig ist, überlegen Sie sich, ob Sie eine
solche Vormerkung für erforderlich halten; das hängt sicher auch
von dem Vertrauen ab, das Sie dem Verkäufer entgegenbringen.
/www.boris.nrw.de