7. Auf gute Nachbarschaft! 41
barn untereinander. So enthält das Nachbarrechtsgesetz NRW
Regelungen für eine Vielzahl von Sachverhalten, die bei Nachbarstreitigkeiten
zu beachten sind.
Kostensteigerungen am Grundstücksmarkt und auf dem Bausektor
sowie die Richtlinien für die öffentliche Förderung von Eigenheimen
führen in den letzten Jahren zu immer kleineren Baugrundstücken.
Je enger die Nachbarn hierdurch zusammenrücken,
desto eher werden die Wohnqualität beeinträchtigt und der
Wohnfrieden gestört. Häufig sind zu nah an der Nachbargrenze
gepflanzte Bäume und Sträucher Stein des Anstoßes, wenn sie
innerhalb weniger Jahre über die Grenze wuchern oder das Nachbargrundstück
allzu sehr verschatten. Auch kann zum Beispiel der
hohe Flechtzaun aus dem Baumarkt, der kostengünstig erworben
wurde und vor neugierigen Blicken der Nachbarn schützt, zum
nachbarlichen Ärgernis werden: Zwar ist er baugenehmigungsfrei,
aber möglicherweise nach dem Nachbarrecht nicht ortsüblich,
weil in der Umgebung nur niedrige Jägerzäune vorhanden sind.
Häufig wird bei privatrechtlichen Streitereien, wenn gegen nachbarrechtliche
Bestimmungen verstoßen wird, die Stadt zur Lösung
der Probleme aufgefordert. Oftmals auch noch anonym, damit
der Betroffene nicht erfährt, von wem der Hinweis kommt. Zerstrittene
Nachbarn sind hier aber nicht an der richtigen Adresse,
denn die Stadt wird grundsätzlich nur dann einschreiten, wenn
gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird oder
Gefahr für Leib und Leben droht!
Grundsätzlich sollte der Bauherr vorab bei der Stadt klären,
ob einschränkende Vorschriften hinsichtlich der Nutzung oder
Gestaltung des Grundstücks bestehen. Außerdem sollte man bei
Maßnahmen an der gemeinsamen Grundstücksgrenze immer den
Kontakt zum Nachbarn suchen, um mit ihm die eigenen Vorstellungen
zu erörtern. Ein informierter Nachbar reagiert gewöhnlich
anders als jemand, der vor vollendete Tatsachen gestellt wird!