Welche Art der Nutzung und Bebauung des Grundstückes möglich
ist, richtet sich nach der in der Umgebung bereits vorhandenen
Bebauung. Ein neues Bauvorhaben muss sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Das heißt, dass sich in einem Gebiet, das
durch Einfamilien- und Doppelhäuser geprägt ist, z. B. ein größeres
Mehrfamilienhaus nicht einfügt.
Lage im Außenbereich
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt und sich das Grundstück nicht
innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils befindet
– dann handelt es sich um ein Grundstück im Außenbereich.
Das Gesetz setzt für eine Bebauung im Außenbereich einen sehr
engen Rahmen, um hier vorrangig Natur und Landschaft zu
schonen. Wenn Ihnen ein Außenbereichs-Grundstück gehört oder
Ihnen ein solches angeboten wird, sollten Sie sich vor der Planung
16 3. Das Baugrundstück
eines konkreten Vorhabens auf jeden Fall im Amt für Stadtentwicklung
nach den Möglichkeiten einer Bebauung erkundigen.
Dies gilt auch bei bereits bebauten Grundstücken, da auch hier
für bauliche Erweiterungen oder Neubauten sehr enge Grenzen
gezogen sind.
Ein erheblicher Teil des Außenbereichs der Stadt Löhne ist nach
den Festsetzungen des Landschaftsplanes Löhne/Kirchlengern als
Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. In diesen Gebieten ist der
Schutz von Natur und Landschaft vorrangig. Sofern Sie unter den
engen Rahmenbedingungen des Baurechts ein Bauvorhaben im
Außenbereich realisieren wollen, ist in Landschaftsschutzgebieten
zusätzlich eine Befreiung von den naturschutzrechtlichen Verboten
des Landschaftsplanes zwingend erforderlich.
Kreis Herford – Umwelt, Planen und Bauen,
Abteilung Naturschutz und Landschaftsplanung
Frau Bergmann, Tel. 05221/13-2322
Luftbild Innenbereich