5. Bauaufsichtliche Verfahren 29
Artenschutz
Auch ein bereits nach Baurecht zulässiges Vorhaben bedarf in bestimmten
Fällen zusätzlich einer Genehmigung nach artenschutzrechtlichen
Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.
Für das Einholen einer solchen Genehmigung, die die Untere
Naturschutzbehörde des Kreises Herford in begründeten Fällen
erteilt, ist der Bauherr verantwortlich.
Der Artenschutz dient dem Schutz und der Erhaltung der heimischen
Tier- und Pflanzenwelt. Befinden sich auf Flächenarealen,
die direkt oder indirekt von einem geplanten Bauvorhaben
berührt werden, Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten,
ist die Untere Naturschutzbehörde für die Realisierung des Vorhabens
zu beteiligen, um Konflikte mit den artenschutzrechtlichen
Verbotsbestimmungen der §§ 39 und 44 Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) zu vermeiden.
Zu den geschützten Tierarten
zählen z. B. alle europäischen
Vogelarten, alle
Fledermausarten, bestimmte
Säugetierarten (wie z. B. Siebenschläfer)
und bestimmte
Insektenarten. Geschützt
sind nach dieser Rechtsbestimmung
auch die Nist-,
Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten
dieser Arten.
Hecken und Gebüsche sind in der Zeit vom 1. März bis zum
30. September als mögliche Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten
für die heimische Tierwelt zu erhalten (§ 39 BNatschG)
und dürfen nicht auf den Stock gesetzt oder entfernt werden.
Mögliche Ausnahmen und Befreiungen müssen mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Herford abgestimmt werden.
Ansprechpartner:
Stadt Löhne, Amt für Stadtentwicklung
Frau Nolte, Tel. 05732/100-398
Frau Wind, Tel. 05732/100-399
Kreis Herford, Umwelt, Planen und Bauen
Frau Bergmann, Tel. 05221/13-2322
Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
Neubaumaßnahmen gleich welcher Art sind in aller Regel mit Beeinträchtigungen
unserer natürlichen Umwelt verbunden. Zurzeit
werden in der Bundesrepublik täglich (!) mehr als 69 ha Fläche für
Siedlungs- und Verkehrsprojekte neu in Anspruch genommen; das
entspricht einer Größenordnung von rund 98 Fußballfeldern. Ein
wesentlicher Teil dieser Bodenfläche wird mit Häusern, Fabriken,
Straßen, Pflasterungen usw. „versiegelt“. Damit werden diese
Flächen als Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt entzogen,
natürliche Bodenfunktionen wie Wasseraufnahme und Grundwasserspeisung
oder Humusbildung finden nicht mehr statt.
Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung (einfach ausgedrückt
heißt das, dass wir nachfolgenden Generationen keine