Um sich Kosten und möglicherweise auch Ärger zu ersparen,
sollten Sie bereits im Vorfeld eines Grundstückserwerbs oder Ihrer
Bauplanung folgende Informationen einholen:
Ist ein Ausbau bzw. eine Sanierung der Straße geplant? Wenn ja,
muss mit Erschließungsbeiträgen gerechnet werden, die für die
Finanzierung des Bauvorhabens einkalkuliert werden müssen.
Ist für den Ausbau der Straße durch die Stadt Grunderwerb erforderlich?
Diese Flächen müssen dann von baulichen und gärtnerischen
Anlagen freigehalten werden.
Die späteren Ausbauhöhen der Straße müssen nachgefragt
werden, damit beim Ausbau der Straße möglichst keine oder nur
geringe Angleichungskosten für den Bauherrn entstehen bzw.
soweit wie möglich minimiert werden.
Ist die Straße fertiggestellt, muss eventuell für eine Grundstückszufahrt
ein Antrag auf eine Bordsteinabsenkung oder Grabenverrohrung
gestellt werden.
20 4. Die Erschließung
Selbstverständlich werden die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe
dem interessierten Bauherrn auch Auskünfte geben, wie seine
Straße einmal aussehen könnte. Ist ein endgültiger Ausbau der
Straße geplant, werden die Anwohner vorher hierüber informiert.
Wirtschaftsbetriebe Löhne
Herr Vogelsang, Geschäftsbereichsleiter, Tel. 05732/975-280
Herr Heßler, Straßenbau, Tel. 05732/975-277
Herr Stürzebecher, Straßenbeleuchtung, Tel. 05732/975-278
Grundstücksentwässerung
Ein wichtiger Punkt bei der Planung eines Bauvorhabens ist die
Grundstücksentwässerung. Die Kanalisationsanlagen der Stadt
Löhne werden im sogenannten Trennsystem betrieben. Für
die Grundstücksentwässerung bedeutet dies, dass sie ebenfalls
getrennt nach den Abwasserarten anzulegen ist. Häusliches
Schmutzwasser ist dem Schmutzwasserkanal, Regenwasser und
evtl. Drainagewasser sind dem Regenwasserkanal zuzuleiten.
Auch bei der Erweiterung oder Änderung befestigter bzw. bebauter
Grundstücksflächen ist die Entwässerung hinsichtlich des
Oberflächenwassers
zu bedenken.