5. Bauaufsichtliche Verfahren 23
5. BAUAUFSICHTLICHE VERFAHREN
Bauvoranfrage
Wenn Unklarheit darüber besteht, ob und wie ein Grundstück
bebaut
werden kann, bietet die Bauvoranfrage die Möglichkeit,
Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens vorab verbindlich zu
klären.
Im Rahmen des Vorbescheides wird Ihnen mitgeteilt, ob ein
bauliches Vorhaben grundsätzlich zulässig oder unzulässig ist.
Dabei bietet dieses Verfahren den Vorteil, dass es den Aufwand
eines vollständigen Bauantrages in den Fällen erspart, in denen es
zweifelhaft ist, ob z. B. das Planungsrecht die Verwirklichung der
baulichen Vorstellungen zulässt.
Daher ist es auch empfehlenswert, die Bauvoranfrage vor Erwerb
eines Grundstücks zu stellen. Der positive Bauvorbescheid gibt
während seiner zweijährigen Geltungsdauer die Sicherheit, dass
die bereits geklärten Aspekte des geplanten Bauvorhabens im
Rahmen des Bauantrages nicht anders beurteilt werden. Auf
Antrag kann die Geltungsdauer des Vorbescheides um jeweils ein
Jahr verlängert werden.
Die Bauvoranfrage ist gebührenpflichtig, gleichgültig ob sie
positiv oder negativ beschieden wird. Bei einem auf dem positiven
Vorbescheid aufbauenden Bauantrag wird allerdings ein Teil dieser
Gebühren angerechnet.
Bauantrag und Baugenehmigung
Für alle baulichen Vorhaben – Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung
und Abbruch – gilt grundsätzlich die Genehmigungspflicht.
Dabei sieht die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Bau0 NRW) unterschiedliche Verfahrensregelungen
vor, welche nachfolgend noch näher erläutert werden.
Das Baugenehmigungsverfahren dient der Sicherheit der späteren
Nutzer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Es gibt dem
Bauherrn Rechts- und Investitionssicherheit. Ziel ist nicht die
Durchsetzung abstrakter staatlicher Vorschriften um ihrer selbst
willen, sondern die unparteiische Abklärung unterschiedlicher
Rechte, Bedürfnisse und Sicherheitsanforderungen zum Wohle
eines geregelten Miteinanders.
Der Bauantrag wird direkt bei der Bauaufsicht der Stadt Löhne
eingereicht. Unmittelbar nach Eingang der Bauantragsunterlagen
erhält der Bauherr eine Eingangsbestätigung. In dieser Eingangsbestätigung
sind das Aktenzeichen, unter dem der Antrag bearbeitet
wird, und der Name sowie die Telefonnummer des zuständigen
Sachbearbeiters angegeben. Innerhalb der ersten Woche prüft die
Behörde die Bauvorlagen auf Vollständigkeit und Prüffähigkeit
(Vorprüfung).