nn Die überbaubaren Grundstücksflächen, also diejenigen Bereiche
auf dem Grundstück, innerhalb derer ein Bauvorhaben
errichtet werden kann oder errichtet werden muss.
nn Die Bauweise, welche angibt, ob auf dem Grundstück mit
oder ohne seitlichen Grenzabstand gebaut werden darf und
ob ggf. nur ein freistehendes Einzelhaus, ein Doppelhaus oder
Reihenhäuser errichtet werden können.
14 3. Das Baugrundstück
nn Weitere Festsetzungen des Bebauungsplanes können
Regelungen
enthalten, wie beispielsweise
– zur Anzahl der zulässigen Wohnungen pro Gebäude
– zur Nutzung der Freiflächen des Grundstückes, insbesondere
zur Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätzen oder
von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche
– zur Firstrichtung und zur äußeren Gestaltung der Baukörper
(Materialien und Farben)
– zur Einfriedung der Grundstücke zum öffentlichen
Straßenraum
– zu Anpflanzungen auf den Grundstücken
nn Ob und welche Maßnahmen vorzunehmen sind, um die mit
der Bebauung eines Grundstücks verbundenen nachteiligen
Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen auszugleichen
(Eingriffsregelung, siehe Seite 29), regelt ebenfalls
der Bebauungsplan.
Ob für Ihr Baugrundstück ein Bebauungsplan existiert, erfahren
Sie im Amt für Stadtentwicklung der Stadt Löhne. Die Mitarbeiter
erläutern Ihnen selbstverständlich auch die Festsetzungen, die der
Plan für das jeweilige Grundstück trifft.
Bedenken Sie bitte, dass die Festsetzungen eines Bebauungsplanes
nicht dazu dienen, bauwilligen Bürgern abstrakte Gestaltungsvorstellungen
der Stadtplanung oder ein behördlich verordnetes
Geschmacksmuster aufzuzwingen. Sie sind vielmehr notwendig,
um bei aller individuellen Baufreiheit, letztlich ein positives
Gesamterscheinungsbild
Ihres Wohnquartiers sicher zu stellen.
An dieser Stelle muss noch einmal ausdrücklich betont werden,
dass rechtskräftige Bebauungspläne mit allen getroffenen Festsetzungen
vom Stadtrat als Ortssatzung beschlossen worden
sind. Das heißt, sie haben den Charakter einer gesetzlichen Norm.
Abweichungen von den Festsetzungen über eine Befreiung
sind daher nur in äußerst beschränktem Rahmen und in besonders
begründeten Ausnahmefällen möglich! Einen detaillierten
Bebauungsplan Überblick über alle rechtskräftigen und im Aufstellungsverfahren